GUICE - Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) / General Terms and Conditions (GTC)

1. Reservierungen/ Buchungen 

Eine Reservierungsanfrage/ Buchung kann sowohl mündlich, persönlich oder telefonisch als auch schriftlich (Brief, Fax, E-Mail, Internet) erfolgen. Der Mietvertrag kommt erst mit der schriftlichen Buchungsbestätigung (per Brief, Fax, E-Mail) durch das GUICE (im weiteren „Vermieter“) zustande. Eine Buchungsbestätigung durch den Mieter vorab per Mail ist ebenfalls bindend. Der Vermieter ist berechtigt vom Mieter eine Anzahlung auf die Buchung zu verlangen. In diesem Falle kann der Vermieter vom Mietvertrag zurücktreten, sofern eine zu leistende Anzahlung nicht auf das in der Buchungsbestätigung angegebene Vermieter Konto innerhalb einer vereinbarten Frist eingegangen ist.In diesem Fall ist der Mieter ebenfalls verpflichtet, die unter Pkt. 8 ausgewiesenen Rücktrittgebühren zu begleichen.Sollte dem Mieter die Buchungsbestätigung nicht innerhalb von 48h nach der Buchungsanfrage vorliegen, so wende sich dieser bitte unverzüglich an den Vermieter unter auf der Internetseite des Vermieters einsehbaren Kontaktdaten. Siehe: http://www.guice.de Auch fernmündliche Reservierungsanfragen bedürfen der schriftlichen Buchungsbestätigung.

2. Personenzahl

Das Mietobjekt darf nur mit der in der Buchung vereinbarten und angegebenen Personenanzahl belegt werden. Sollte sich die Personenanzahl vor oder während der Mietzeit grundlegend ändern, ist dies unverzüglich dem Vermieter mitzuteilen.

3. Ersatzmieter

Kann der Mieter aus zwingenden Gründen das angemietete Objekt nicht selbst wie vorgesehen nutzen, so steht ihm bis zum vertraglichen Mietbeginn das Recht zu, einen Ersatzmieter zu stellen. Voraussetzung ist jedoch, dass diese Absicht spätestens am Tage vor dem Mietbeginn dem Vermieter unter genauer Angabe des Ersatzmieters (Name, Anschrift, Personenzahl) mitgeteilt wird. Der Vermieter kann dem Wechsel des Mieters widersprechen, wenn Gründe vorliegen, die in der Person des Ersatzmieters liegen und/oder wenn gesetzliche oder behördliche Vorschriften entgegenstehen.

4. Vorzeitiges Mietende

Beendigt der Mieter vorzeitig seinen Aufenthalt im Objekt hat er keinen Ersatzanspruch.

5. An- und Abreise

Am Tag der Anmietung kann das Mietobjekt grundsätzlich ab 08.00 Uhr übernommen werden, die Schlüsselübergabe kann nach vorheriger Absprache bereits früher erfolgen (auch am Vortag). Die Rückgabe muss, wenn nicht anders vereinbart, bis spätestens 22.00 Uhr am letzten Tag der Anmietung erfolgen.Bitte setzen sie sich bis mindestens zwei Tage vor ihrer Anmietung mit dem Vermieter zwecks Schlüssel- und Raumübergabe in Verbindung. Es erfolgt immer eine persönliche Übergabe und Abgabe. Sollte aus irgendeinem Grund die Übergabe oder Abgabe einmal nicht persönlich erfolgen, ist eine beidseitige Rücksprache zwingend.Bei einem selbständigen Abreisen der Mieter ohne Rücksprache ist der Mieter in der Beweispflicht, falls Mängel aufgetreten sind.

6. Getränke

Der Vermieter stellt dem Mieter eine Auswahl an Heiß – und Kaltgetränken zum Kauf bereit. Preise sind der jeweils aktuellen Preisliste zu entnehmen, welche vom Mieter jederzeit eingesehen werden kann und damit als akzeptiert gilt. Die Getränkeentnahme erfolgt im Self-Service; der Mieter ist aufgerufen die entsprechende Entnahme auf einer vom Vermieter bereitgelegten „Drinklist“ zu vermerken soweit nicht anders besprochen.Die Abrechnung erfolgt im Nachgang.

7. Hardware & Drucker

Hardware (z.B. Beamer, FlipChart, Moderatorenkoffer) kann vom Mieter jederzeit zugebucht, der Drucker jederzeit benutzt werden. Preise sind der jeweils aktuellen Preisliste zu entnehmen, welche vom Mieter jederzeit eingesehen werden kann und damit als akzeptiert gilt. Der Mieter ist aufgerufen die entsprechende Nutzung auf einer vom Vermieter bereitgelegten „Device- und Printlist“ zu vermerken soweit nicht anders besprochen. Die Abrechnung erfolgt im Nachgang.

8. Rücktritt und Rücktrittgebühren

Der Mieter kann jederzeit vor Mietbeginn von der Buchung zurücktreten. In diesem Fall ist der Vermieter berechtigt, eine angemessene Entschädigung unter Berücksichtigung der gewöhnlich ersparten Aufwendungen und des durch die anderweitige Verwendung des Mietobjektes gewöhnlich möglichen Erwerbes zu verlangen.Der Vermieter ist berechtigt, eine Rücktrittpauschale geltend zu machen. In jedem Fall wird sich der Vermieter bemühen, das Mietobjekt anderweitig zu vermieten. Gelingt dies jedoch nicht, hat der Mieter eine angemessene Entschädigung (Rücktrittgebühren) gemäß nachfolgender Aufstellung zu entrichten:

  • bis 6 Tage vor Mietbeginn 30 % der Netto-Gesamtmiete, mindestens 50,00 €

  • bis 2 Tage vor Mietbeginn 60 % der Netto-Gesamtmiete

  • ab 48h vor Mietbeginn 80% der Netto-Gesamtmiete

9. Rücktritt und Rücktrittgebühren

Rücktritts, Umbuchungs- und Änderungserklärungen sollten in beiderseitigem Interesse immer schriftlich, mindestens per E-Mail, erfolgen.

10. Hausordnung und allgemeine Pflichten

Der Mieter ist verpflichtet, sich an die in dem jeweiligen Objekt geltende Hausordnung zu halten. Die Hausordnung ist in der Regel im Objekt oder wird bei Anmietung ausgehändigt. Nachhaltiges schuldhaftes Übertreten der Hausordnung berechtigt den Vermieter, einen sofortigen Verweis aus dem Mietobjekt auszusprechen.Ansprüche auf Mieterstattung, Schadenersatz oder sonstige Zahlungen stehen dem Mieter in diesem Fall nicht zu.Die Endreinigung ist immer im Gesamtmietpreis enthalten und wird von den Vermietern getragen.Es wird erwartet, dass der Mieter zum Mietende Geschirr und Besteck zusammenstellt und das Objekt sauber zurück lässt. Der Mieter hat das Mietobjekt pfleglich zu behandeln und ist verpflichtet, während der Mietzeit etwa entstehende Mängel, Verschmutzungen oder Schäden umgehend an den Vermieter zu melden.

11. W-LAN Nutzung

Folgende Unterpunkte regeln die Nutzungsvereinbarung über die Nutzung eines Internetzugangs über W-LAN seitens der Mieter.

11.1 Gestattung der Mitbenutzung eines W-LANs

Der Vermieter betreibt einen Internetzugang über W-LAN. Er gestattet dem Mieter als Gefälligkeit für die Dauer seines Aufenthaltes eine Mitbenutzung des W-LAN-Zugangs zum Internet. Die Mitbenutzung ist eine Serviceleistung und ist jederzeit widerruflich. Mit der Anmeldung in dem System erklärt der Mieter sich mit der Nutzungsvereinbarung einverstanden. Der Mieter hat nicht das Recht, Dritten die Nutzung des W-LANs zu gestatten.Die Verantwortlichkeit der übermittelten Daten bleibt beim Passwortempfänger. Der Vermieter übernimmt keine Gewähr für die tatsächliche Verfügbarkeit, Geeignetheit oder Zuverlässigkeit des Internetzuganges für irgendeinen Zweck. Er ist jederzeit berechtigt, den Betrieb des W-LANs ganz, teilweise oder zeitweise einzustellen, weitere Mitnutzer zuzulassen und den Zugang des Mieters ganz, teilweise oder zeitweise zu beschränken oder auszuschließen.Der Vermieter behält sich insbesondere vor, nach eigenem Ermessen und jederzeit den Zugang auf bestimmte Seiten oder Dienste über das W-LAN zu sperren(z.B. Gewalt verherrlichende, pornographische oder kostenpflichtige Seiten). Dem Mitnutzer allein obliegt in eigener Verantwortung die Schaffung sämtlicher technischer und organisatorischer Voraussetzungen zur Nutzung des W-LANs.

11.2 Zugangsdaten

Die Nutzung erfolgt durch Eingabe von Benutzername und Passwort. Die Zugangsdaten (Benutzername sowie Passwort) sind nur zum persönlichen Gebrauch des Mieters bestimmt und dürfen in keinem Fall an Dritte weitergegeben werden. Der Mieter verpflichtet sich, seine Zugangsdaten geheim zu halten. Der Vermieter hat jederzeit das Recht, Zugangscodes zu ändern.

11.3 Gefahren der WLAN-Nutzung, Haftungsbeschränkung

Der unter Nutzung des W-LANs hergestellte Datenverkehr erfolgt verschlüsselt. Die Daten können aber trotzdem durch Dritte eingesehen werden. Der Vermieter weist ausdrücklich darauf hin, dass die Gefahr besteht, dass Schadsoftware (z.B. Viren, Trojaner, Würmer, etc.) bei der Nutzung des W-LANs auf das Endgerät gelangen kann. Die Nutzung des W-LANs erfolgt auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko des Mieters. Für Schäden am Computer des Mieters, die durch die Nutzung des Internetzuganges entstehen, übernimmt der Vermieter keine Haftung, es sei denn die Schäden wurden vom ihm vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.

11.4 Sicherheit

Die Datenübertragung erfolgt kostenlos, jedoch verschlüsselt. Die Daten können aber trotzdem möglicherweise von Dritten eingesehen werden. Bitte beachten Sie dies insbesondere bei der Übermittlung von geheimen oder betrieblichen Daten. Das W-LAN ermöglicht nur den Zugang zum Internet. Die abgerufenen Inhalte unterliegen keiner Überprüfung durch den Vermieter, insbesondere nicht daraufhin, ob sie Schadsoftware enthalten. Die Nutzung des W-LANs erfolgt auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko des Mitnutzers. Der Vermieter weist ausdrücklich darauf hin, dass die Gefahr besteht, dass Schadsoftware (z.B. Viren, Trojaner, Würmer, etc.) bei der Nutzung des W-LANs auf das Endgerät gelangt.

11.5 Verantwortlichkeit und Freistellung von Ansprüchen

Für die über das W-LAN übermittelten Daten, die darüber in Anspruch genommenen Dienstleistungen und getätigten Rechtsgeschäfte ist der Mieter selbst verantwortlich. Besucht der Mieter kostenpflichtige Internetseiten oder geht er Verbindlichkeiten ein, sind die daraus resultierenden Kosten von ihm zu tragen.

11.6 Der Nutzer ist verpflichtet, bei Nutzung des W-LANs das geltende Recht einzuhalten

Das W-LAN darf weder zum Abruf noch zur Verbreitung von sitten- oder rechtswidrigen Inhalten genutzt und keine urheberrechtlich geschützten Güter widerrechtlich vervielfältigt, verbreitet oder zugänglich gemacht werden. Die geltenden Jugendschutzvorschriften müssen beachtet werden; keine belästigenden, verleumderischen oder bedrohenden Inhalte dürfen versendet oder verbreitet werden; das W-LAN darf nicht zur Versendung von Massen-Nachrichten (Spam) und/ oder anderen Formen unzulässiger Werbung benutzt werden. Der Mitnutzer stellt den Besitzer von sämtlichen Schäden und Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Verwendung des W-LANs durch den Mitnutzer und/ oder auf einem Verstoß gegen vorliegenden Vereinbarung beruhen, dies erstreckt sich auch auf für mit der Inanspruchnahme bzw. deren Abwehr zusammenhängende Kosten und Aufwendungen. Während der Nutzungszeit/ Mietzeit ist der Mieter verpflichtet dies sorgfältig zu nutzen. Alle eventuellen Kosten, die entstehen können, trägt der Mieter selbst.

12. Sicherheit bei Einbruch und/oder Diebstahl, Haftungsbeschränkung

Der Mieter ist während der Mietzeit für die Sicherheit seines Hab und Gut selber verantwortlich, d.h. er hat dafür zu sorgen, dass Türen und Fenster bei Abwesenheit verschlossen sind, und Wertgegenstände, Laptops, Handys etc. – auch bei Anwesenheit - sicher verwahrt sind. Der Vermieter übernimmt im Falle eines Einbruchs und/oder Diebstahls während, vor oder nach der Vermietung keine Haftung für Schäden und Verluste am Eigentum des Mieters.

13. Gerichtsstand

Für Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis gilt Berlin. Es findet das deutsche Recht Anwendung.